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Nürnberg: Polizei trennt politische Gegendemonstrationen

Am Montagabend kam es im Nürnberger Norden zu mehreren politischen Protesten. Die Polizei musste eingreifen, um die gegnerischen Lager zu trennen.

Am Montag gegen 18:30 Uhr versammelten sich rund 60 Menschen im Archivpark in Nürnberg (Bayern). Unter dem Motto „Die Regierung muss weg! Neuwahlen jetzt!“ protestierten sie gegen die aktuelle Politik. Doch die Gruppe blieb nicht allein. Zeitgleich bildeten sich mehrere Gegenproteste, an denen insgesamt etwa 250 Menschen teilnahmen.

Um einen handfesten Streit zu verhindern, schaltete sich die Polizei ein. Die Beamten trennten die verschiedenen Lager voneinander. Dafür bauten sie im Archivpark und entlang der geplanten Route durch den Norden der Stadt Sperrgitter auf.

Als die 60 Demonstranten ihren Marsch begannen, wollten Gegendemonstranten den Weg versperren. In der Pirckheimerstraße setzten sich zwei Gruppen auf die Straße und bildeten Sitzblockaden. Die Polizei forderte die Leute auf, die Fahrbahn zu räumen. Da einige Demonstranten das ignorierten, mussten die Polizisten sie kurzerhand von der Straße tragen. Die Beamten notierten sich die Daten der Beteiligten, weil sie gegen das Versammlungsrecht verstoßen hatten.

Neben den Blockaden gab es weitere Konflikte. Mehrere Teilnehmer beschimpften ihre politischen Gegner und auch die Polizisten. In einem Fall eskalierte die Situation komplett: Ein Mann beschimpfte Beamte und wehrte sich dann körperlich gegen die Einsatzkräfte. Die Polizei nahm ihn daraufhin vorläufig fest.

Auch unter den Reportern vor Ort blieb es nicht friedlich. Medienvertreter stritten sich lautstark und gingen teilweise körperlich aneinander. Ein Mann, der wohl für ein Medium arbeitete, brachte während eines Livestreams einen Kameramann zu Boden. Gegen ihn leitete die Polizei Ermittlungen ein.

Im Einsatz waren Kräfte der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte, der Bereitschaftspolizei, der Verkehrspolizei sowie der Kriminalpolizei. Die Kriminalpolizei prüft nun im Nachgang, ob es bei den Protesten noch weitere Straftaten gab.

Ob und inwieweit sich die Beteiligten strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Bayerische Polizei – zur Originalmeldung

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