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Nürnberg: Hohe Geldstrafen wegen Schwarzarbeit und Sozialbetrug

Ein Restaurantbesitzer und eine Küchenhilfe müssen in Nürnberg hohe Summen zahlen. Der Zoll deckte systematische Schwarzarbeit und Betrug beim Arbeitslosengeld auf.

Ein Restaurantbesitzer aus dem Nürnberger Land (Bayern) hat Ärger mit dem Gesetz. Das Amtsgericht Nürnberg hat gegen den 48-Jährigen einen Strafbefehl über 7.000 Euro erlassen. Der Grund: Er hat seine Angestellten über vier Jahre lang entweder gar nicht oder nur teilweise bei der Sozialversicherung angemeldet.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt. Die Beamten konnten beweisen, dass der Mann die Löhne schwarz ausbezahlt hat. Den Sozialkassen fehlen dadurch insgesamt mehr als 33.000 Euro.

Bei einer Durchsuchung im Restaurant kam noch mehr ans Licht. Der Inhaber beschäftigte zwei Menschen, die keine gültigen Papiere für den Aufenthalt in Deutschland hatten. Wegen dieser Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt wurde er bereits im Juli 2024 zu einer Geldstrafe von 3.200 Euro verurteilt. Jetzt kommt eine weitere Strafe hinzu: Er muss 140 Tagessätze zu je 50 Euro zahlen.

In einem zweiten, unabhängigen Fall ging es um eine 49-jährige Küchenhilfe in Nürnberg. Sie wurde erst aufgespürt, weil sie als Zeugin in einem anderen Verfahren aussagen sollte. Bei der Vernehmung durch den Zoll gab die Frau zu, dass sie knapp ein Jahr lang in einer Küche gearbeitet hatte. Gleichzeitig kassierte sie jedoch Arbeitslosengeld vom Jobcenter, ohne den Job zu melden.

Dem Jobcenter entstand so ein Schaden von 1.960 Euro. Das Gericht hat die Frau nun zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Das entspricht einer Summe von 5.000 Euro.

Beide Urteile sind rechtskräftig. Die Ermittlungen in diesen Fällen sind damit abgeschlossen.

Quelle: Hauptzollamt Nürnberg – zur Originalmeldung

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