Niedersachsen: Streit um Familienzuschlag für Beamte beendet
Es ging um Geld für Beamte in Niedersachsen (Bundesland Niedersachsen), die in Teilzeit arbeiten. Konkret stritten sich eine Beamtin und das Land über den Familienzuschlag für Kinder. Das Verwaltungsgericht Stade sah in der alten Regelung ein Problem. Die Vorschrift war laut Gericht verfassungswidrig, weil sie gegen den Gleichheitssatz verstieß.
Das Problem war folgende Regel: Wenn beide Elternteile Beamte in Teilzeit waren und zusammen nicht auf eine volle Stelle kamen, bekam nur ein Elternteil den Zuschlag. Und das auch nur in der Höhe, die seiner eigenen Teilzeit entsprach. Paare, die zusammen auf 100 Prozent Arbeitszeit kamen, bekamen den vollen Betrag.
Der Gesetzgeber hat die Regelung inzwischen geändert. Seit dem 1. Januar 2024 erhalten verbeamtete Elternpaare den Zuschlag nun so, wie es ihrer gemeinsamen Arbeitszeit entspricht, aber maximal bis zu 100 Prozent.
In dem konkreten Fall forderte eine Beamtin Geld für den Zeitraum von April 2020 bis Juni 2020. Das zuständige Landesamt hat den Betrag nun gezahlt. Weil das Geld geflossen ist, hat das Verwaltungsgericht Stade den Antrag beim Staatsgerichtshof zurückgenommen. Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat das Verfahren deshalb am 1. September 2026 offiziell eingestellt.
Damit ist dieser spezielle Fall erledigt. Ob es noch weitere ähnliche Klagen gibt, ist derzeit nicht bekannt.