Niedersachsen plant fischereifreie Zonen in der Nordsee
In Niedersachsen wird darüber entschieden, wo Kutter in Zukunft nicht mehr fischen dürfen. Das Umweltministerium und das Landwirtschaftsministerium haben sich dazu mit Vertretern von Verbänden und Organisationen zusammengesetzt. Auf einer Karte wurden Gebietsvorschläge diskutiert, die künftig fischereifrei bleiben sollen.
Hintergrund ist eine Strategie der Europäischen Union für die Biodiversität bis 2030. Diese schreibt vor, dass zehn Prozent der Meeresfläche streng geschützt werden müssen. In Niedersachsen betrifft das vor allem den Nationalpark Wattenmeer und das Meeresschutzgebiet Borkum-Riff. Die Ministerien wollen nun die Karte noch einmal anpassen. Ein Beispiel ist die Vogelinsel Mellum: Hier gibt es Vorschläge, die sowohl Krabbenfischer als auch Umweltverbände gemeinsam eingebracht haben. Diese werden nun geprüft.
Umweltminister Christian Meyer betonte, dass neunzig Prozent des niedersächsischen Küstenmeeres weiterhin für die Krabben- und Muschelfischerei offen bleiben sollen. Damit wollen die Betriebe Planungssicherheit haben. Um die Fischer zu unterstützen, stellt das Land über eine Million Euro zur Verfügung. Das Geld soll besondere Härten ausgleichen und die Umweltarbeit der Fischer belohnen.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte will zudem beim Bund mehr Geld für das Programm zum Abwracken von Kuttern herausholen. Das aktuelle Programm sei stark überzeichnet, was bedeutet, dass mehr Anträge vorliegen, als Geld vorhanden ist. Zusätzliche Mittel sollen helfen, die Folgen der kleineren Fischereigebiete abzufedern.
Für die Auswahl der Zonen haben die Ministerien Naturschutz-Kriterien und Daten aus einem Überwachungssystem der Schiffe genutzt. Auch kleine Kutter ohne Technik konnten ihre Fanggebiete melden. Insgesamt gibt es an den niedersächsischen Küsten 114 Fischereifahrzeuge mit 317 Mitarbeitern in 17 Häfen.
Die genauen Regelungen müssen nun in das Nationalparkgesetz geschrieben werden. Da einige Gebiete über die Drei-Meilen-Grenze hinausgehen, müssen sich die Niederlande und Dänemark mit beteiligen. Die Verbände können ihre Positionen später im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren erneut einbringen. Die Ermittlungen und Abstimmungen dauern an.