Niedersachsen beendet die Anbindehaltung von Rindern
Das Land Niedersachsen hat entschieden: Die Anbindehaltung von Rindern soll verschwinden. Mit einem neuen Runderlass wird der Ausstieg nun offiziell eingeleitet. Grund dafür ist der Tierschutz. Die Behörden sagen, dass die Tiere bei der Anbindehaltung zu wenig Bewegungsfreiheit haben und ihr natürliches Verhalten nicht ausleben können. Das entspreche nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben.
Im Landkreis Osnabrück (Niedersachsen) betrifft das vor allem eine kleine Gruppe von Landwirten. Von den knapp 1500 Rinderbetrieben in der Stadt und im Landkreis waren im Jahr 2026 noch 20 Betriebe bekannt, die ihre Tiere anbinden.
Die Fristen für die Umstellung hängen davon ab, wie die Tiere gehalten werden. Wer seine Rinder das ganze Jahr über anbindet, muss innerhalb von sechs Monaten über ein Online-Portal melden, ob er auf ein anderes System umsteigt oder die Rinderhaltung ganz aufgibt. Für die eigentliche Umsetzung gibt es dann 18 Monate Zeit.
Andere Betriebe haben mehr Zeit. Wer nur saisonal anbindet oder männliche Mastrinder hält, muss die Entscheidung innerhalb von drei Jahren mitteilen. Der Umbau der Ställe oder die Umstellung muss grundsätzlich innerhalb von sieben Jahren fertig sein. In besonderen Fällen kann diese Zeit noch um zwei Jahre verlängert werden. Wer sich gar nicht meldet oder aufhört mit der Rinderhaltung, muss die Anbindehaltung spätestens nach fünf Jahren beenden.
Bis die Umstellung komplett erledigt ist, müssen die Landwirte trotzdem strenge Regeln einhalten. Die Tiere müssen gesund bleiben, und es gibt genaue Vorgaben, wie die Anbindevorrichtungen sowie die Liegeflächen beschaffen sein müssen.
Die zuständigen Veterinärbehörden haben bereits entsprechende Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Diese kann man auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter dem Punkt Bekanntmachungen nachlesen.