Niederbayern: Gewalt gegen Polizisten geht zurück
In Niederbayern (Bayern) ist die Gewalt gegen Polizeibeamte im Jahr 2025 gesunken. Insgesamt wurden 588 Fälle registriert, bei denen Polizisten körperlich oder psychisch angegriffen wurden. Das sind knapp zehn Prozent weniger als im Jahr zuvor. Meistens passierte das bei ganz normalen Einsätzen im Wach- und Streifendienst.
Besonders häufig kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen. In 337 Fällen wurde Gewalt angewendet. Die Beamten mussten oft festnehmen oder jemanden in Gewahrsam nehmen, bevor die Situation eskalierte. In fast allen diesen Fällen setzten die Polizisten einfache körperliche Gewalt oder Handschellen ein, um die Lage zu kontrollieren. Neben den Schlägen und Angriffen gab es 191 Beleidigungen und 29 Bedrohungen.
Insgesamt waren 1.443 Polizisten von diesen Vorfällen betroffen. 251 Beamte wurden verletzt, einer von ihnen sogar schwer. Das führte in der gesamten Region zu 312 Tagen, an denen die Polizisten nicht arbeiten konnten. Die meisten Angriffe passierten auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen.
Ein Blick auf die Tatverdächtigen zeigt ein klares Bild: Über 83 Prozent der Beschuldigten waren Männer. Viele von ihnen hatten wohl getrunken oder standen unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten. Das betraf etwa 66 Prozent der Tatverdächtigen. Zudem waren fast 25 Prozent der Männer bereits früher wegen Gewalt gegen Polizisten aufgefallen.
Die Situation unterscheidet sich stark zwischen Stadt und Land. In den Landkreisen sinken die Zahlen. In den Städten ist die Belastung jedoch viel höher. Besonders in Passau gab es einen starken Anstieg auf 104 Fälle. Auch in Landshut stieg die Zahl der Vorfälle um über 13 Prozent. In Straubing, Deggendorf und Dingolfing ging es hingegen bergab.
Polizeipräsident Roland Kerscher betont, dass Gewalt kein normales Berufsrisiko sein dürfe. Um die Beamten zu schützen, setzt die Polizei auf Body-Cams, bessere Schutzausrüstung und spezielles Training. Wer Polizisten angreift, soll konsequent bestraft werden. Betroffenen Beamten stehen psychologische Hilfsangebote zur Verfügung.
Die Ermittlungen in den einzelnen Fällen dauern an. Ob und inwieweit sich die Tatverdächtigen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.