Neustadt: Wasserentnahme aus Bächen und Seen verboten
Es hat seit Wochen kaum geregnet. Die Folge ist, dass die Wasserstände in den Bächen, Flüssen und Seen der Region massiv gesunken sind. Um zu verhindern, dass die Gewässer komplett austrocknen, hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf nun eingegriffen. Seit dem 5. August 2026 ist die Entnahme von Wasser aus diesen oberirdischen Gewässern untersagt.
Das Verbot gilt für alle. Das betrifft auch die Besitzer von Grundstücken, die direkt an einem Bach oder See liegen, sowie alle Menschen, die diese Flächen nutzen. Nur wer eine ausdrückliche Erlaubnis der Wasserbehörden des Kreises oder des Regierungspräsidiums hat, darf weiterhin Wasser entnehmen.
Eine kleine Ausnahme gibt es für den privaten Gebrauch: Wer sich mit einem Trinkgefäß oder etwas Ähnlichem eine kleine Menge Wasser für den sofortigen Eigenbedarf schöpft, darf das weiterhin tun.
Der Erste Kreisbeigeordnete Peter Neidel erklärte, dass die Gewässer wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen sind. Wenn der Pegel zu stark sinkt, verschlechtert sich die Lage für die Natur erheblich. Jedes gefüllte Fass oder jeder geflutete Garten könne die Situation verschärfen. Die Einschränkung gilt so lange, bis sich die Wasserstände wieder erholt haben.
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit harten Strafen rechnen. Die Nichtbeachtung ist eine Ordnungswidrigkeit. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.
Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
Quelle: Neustadt – zur Originalmeldung