Neustadt: Wasserentnahme aus Bächen und Seen verboten
Seit dem 5. August 2026 gilt in Neustadt (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen) ein striktes Verbot, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Betroffen sind alle Bäche, Flüsse und Seen in der Region. Grund für die Entscheidung des Landkreises ist die anhaltende Trockenheit. Da es seit Wochen kaum geregnet hat, sind die Wasserstände extrem niedrig.
Die Natur leidet unter dem Wassermangel. Wenn die Pegel zu stark sinken, verlieren Tiere und Pflanzen ihren Lebensraum. Um ein völliges Austrocknen der Gewässer zu verhindern, greift die Behörde nun ein. Peter Neidel, der Erste Kreisbeigeordnete, erklärte, dass jede weitere Wasserentnahme die Lage verschlimmern würde. Die Maßnahme gilt so lange, bis sich die Wasserstände wieder erholt haben.
Das Verbot gilt für alle, auch für Grundstückseigentümer, deren Land direkt an einem Bach oder See liegt. Wer dennoch Wasser entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann teuer werden: In schweren Fällen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Wer nur kleine Mengen in Trinkgefäßen für den eigenen Bedarf entnimmt, darf das weiterhin tun. Außerdem gilt das Verbot nicht für Menschen, die bereits eine offizielle Erlaubnis der Wasserbehörde besitzen.
Die genaue Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de/bekanntmachungen zu finden.
Quelle: Neustadt – zur Originalmeldung