Neustadt: Wasserentnahme aus Bächen und Seen verboten
In Neustadt (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen) ist es ab dem 5. August 2026 verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen zu entnehmen. Der Landkreis hat dies per Allgemeinverfügung festgelegt. Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit. Seit Wochen hat es kaum geregnet, weshalb die Wasserstände in den Gewässern extrem niedrig sind.
Die Behörden wollen verhindern, dass die Gewässer komplett austrocknen. Wenn der Wasserspiegel zu stark sinkt, verlieren Tiere und Pflanzen ihren Lebensraum. Jede weitere Entnahme würde die Lage verschlimmern und die Natur nachhaltig schädigen. Der Erste Kreisbeigeordnete Peter Neidel erklärte, dass die Maßnahme nur so lange gilt, bis sich die Wasserstände wieder erholt haben.
Das Verbot gilt für alle. Das betrifft auch Leute, denen Grundstücke direkt an einem Bach oder See grenzen, sowie deren Nutzer. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Wer eine offizielle Erlaubnis der Wasserbehörde hat, darf weiterhin Wasser entnehmen. Außerdem ist es erlaubt, kleine Mengen in Trinkgefäßen für den eigenen Bedarf zu schöpfen.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit harten Strafen rechnen. Die Entnahme von Wasser ist nun eine Ordnungswidrigkeit. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.
Die vollständige Verfügung kann auf der Webseite des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
Quelle: Neustadt – zur Originalmeldung