Neustadt: Wasserentnahme aus Bächen und Seen verboten
Seit Wochen regnet es kaum. Die Folge ist eine anhaltende Trockenheit, die die Wasserstände in den Bächen, Flüssen und Seen massiv gesenkt hat. Um zu verhindern, dass die Gewässer komplett austrocknen, hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf nun eingegriffen. Seit dem 5. August 2026 gilt ein striktes Verbot, Wasser aus diesen oberirdischen Gewässern zu entnehmen.
Das Verbot betrifft alle. Das gilt auch für Leute, denen Grundstücke direkt an einem Bach oder See grenzen, oder für Menschen, die diese Flächen nutzen. Der Kreis möchte damit die Tiere und Pflanzen schützen, für die das Wasser die wichtigste Lebensgrundlage ist. Sinkt der Pegel zu stark, wird das Überleben der Natur gefährdet.
Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Wer nur kleine Mengen in Trinkgefäßen für den eigenen Bedarf entnimmt, darf das weiterhin. Außerdem gilt das Verbot nicht für Menschen, die eine offizielle Erlaubnis der Wasserbehörden des Kreises oder des Regierungspräsidiums haben.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit harten Strafen rechnen. Die Behörden stufen das Ganze als Ordnungswidrigkeit ein. Im schlimmsten Fall kann das Bußgeld bis zu 100.000 Euro betragen.
Der Erste Kreisbeigeordnete Peter Neidel erklärte, dass die Maßnahme nur so lange läuft, wie die Niedrigwasser-Lage anhält. Sobald sich die Wasserstände durch Regen wieder erholen, wird das Verbot aufgehoben. Die offizielle Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de/bekanntmachungen zu finden.
Quelle: Neustadt – zur Originalmeldung