Neustadt: Neue Regeln für die Heizungsförderung
Seit dem 21. Juli 2026 gibt es neue Regeln für die staatliche Heizungsförderung. Wer eine alte Heizung aus Öl, Gas oder Kohle gegen ein klimafreundliches System wie eine Wärmepumpe tauscht, kann weiterhin finanzielle Hilfe beantragen. Die Bedingungen für die Auszahlung wurden jedoch geändert.
Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Wer schnell handelt, kann zusätzlich den sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent nutzen. Hier ist Eile geboten, denn ab Februar 2027 wird dieser Bonus schrittweise gesenkt. Außerdem gibt es einen Einkommensbonus, der neu gestaffelt wurde. Je nachdem, wie viel man verdient, übernimmt der Staat so bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Es gibt aber auch eine Verschlechterung: Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit wurde gesenkt. Bisher lag die Grenze bei 30.000 Euro, jetzt sind es nur noch 28.000 Euro. Dieser Betrag sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um weitere 750 Euro.
Die Stadt rät den Bürgern, die Möglichkeiten frühzeitig zu prüfen und sich von einer Fachkraft beraten zu lassen. So lässt sich die Förderung optimal nutzen und langfristig Geld sowie CO2 sparen. Weitere Informationen gibt es unter www.kfw.de (Zuschuss-Nr. 458).
Quelle: Neustadt – zur Originalmeldung