Neustadt: Neue Regeln für die Heizungsförderung
Wer in Neustadt (Hessen) eine alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung loswerden will, sollte jetzt genau hinschauen. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es neue Regeln für die staatliche Förderung, wenn man auf ein klimafreundliches System wie eine Wärmepumpe umsteigt.
Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Wer schnell handelt, kann zusätzlich den sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent nutzen. Allerdings wird dieser Bonus ab Februar 2027 schrittweise gekürzt. Auch beim Einkommensbonus gibt es neue Staffeln. Je nachdem, wie viel man verdient, kann man sich so insgesamt bis zu 80 Prozent der Kosten zurückholen.
Es gibt aber auch eine Verschlechterung: Die Obergrenze für die Kosten, die der Staat anerkennt, wurde gesenkt. Für die erste Wohneinheit liegt dieser Betrag nur noch bei 28.000 Euro statt wie bisher 30.000 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt diese Summe dann alle sechs Monate um weitere 750 Euro.
Die Stadt rät den Bürgern, sich frühzeitig von Fachleuten beraten zu lassen, um die passenden Zuschüsse zu finden und Kosten zu sparen. Weitere Details und Informationen gibt es unter www.kfw.de unter der Zuschuss-Nummer 458.
Quelle: Neustadt – zur Originalmeldung