Neustadt: Neue Regeln für die Heizungsförderung
In Neustadt (Hessen) gelten seit dem 21. Juli 2026 neue Regeln für die staatliche Heizungsförderung. Wer eine alte Heizung mit Öl, Gas oder Kohle gegen ein klimafreundliches System wie eine Wärmepumpe austauscht, kann weiterhin Geld vom Staat erhalten. Die Bedingungen für diese Zahlungen wurden jedoch angepasst.
Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Zusätzlich gibt es Boni, die man kombinieren kann. Der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus liegt aktuell bei 16 Prozent, wird aber ab Februar 2027 Stück für Stück gesenkt. Auch beim Einkommensbonus gibt es eine neue Staffelung. Je nachdem, wie viel man verdient, können so insgesamt bis zu 80 Prozent der Kosten übernommen werden.
Ein wichtiger Punkt ist die Obergrenze für die Kosten. Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit wurde von 30.000 Euro auf 28.000 Euro gesenkt. Dieser Betrag wird am 1. Februar 2027 zum ersten Mal sinken und danach alle sechs Monate um weitere 750 Euro reduziert.
Die Stadt rät den Bewohnern, die Fördermöglichkeiten frühzeitig zu prüfen. Am besten lässt man sich von einer Fachkraft beraten, um die passende Förderung zu finden und langfristig Energie und Kosten zu sparen. Weitere Informationen gibt es unter www.kfw.de unter der Zuschuss-Nummer 458.
Quelle: Neustadt – zur Originalmeldung