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Neustadt: Neue Regeln für die Heizungsförderung

Foto: Klimahandeln Ostkreis

Wer seine alte Öl- oder Gasheizung austauscht, kann weiterhin staatliche Hilfe bekommen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten jedoch neue Bedingungen.

In Neustadt (Hessen) gibt es wichtige Änderungen bei den Zuschüssen für klimafreundliche Heizungen. Wer eine alte Anlage auf Öl, Gas oder Kohle gegen ein modernes System wie eine Wärmepumpe tauscht, muss auf die neuen Regeln achten, die seit dem 21. Juli 2026 gelten.

Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Wer jedoch schnell handelt, kann den sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus nutzen, der aktuell bei 16 Prozent liegt. Aber Achtung: Dieser Bonus wird ab Februar 2027 schrittweise wieder gesenkt.

Zusätzlich gibt es einen Einkommensbonus, der neu gestaffelt wurde. Je nachdem, wie viel Geld man verdient, kann man so insgesamt bis zu 80 Prozent der Kosten zurückbekommen.

Ein wichtiger Punkt ist die Obergrenze für die Kosten. Für die erste Wohneinheit liegt der Höchstbetrag, der gefördert wird, nicht mehr bei 30.000 Euro, sondern wurde auf 28.000 Euro gesenkt. Auch dieser Betrag sinkt in Zukunft weiter: Am 1. Februar 2027 und danach alle sechs Monate wird die Summe um jeweils 750 Euro gekürzt.

Die Stadt rät den Bürgern, sich frühzeitig bei einer Fachkraft beraten zu lassen, um die passenden Förderungen optimal zu nutzen. Weitere Informationen gibt es unter www.kfw.de (Zuschuss-Nr. 458).

Quelle: Neustadt – zur Originalmeldung

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