Neustadt: Neue Regeln für die Heizungsförderung
Wer eine alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung gegen ein klimafreundliches System wie eine Wärmepumpe austauscht, kann staatliche Unterstützung erhalten. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es dafür jedoch neue Regeln.
Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Wer zusätzlich den sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus nutzt, bekommt aktuell 16 Prozent dazu. Dieser Bonus wird allerdings ab Februar 2027 schrittweise gesenkt. Auch beim Einkommensbonus gibt es eine neue Staffelung. Je nachdem, wie viel jemand verdient, können so insgesamt bis zu 80 Prozent der Kosten übernommen werden.
Es gibt aber auch eine Einschränkung bei den Beträgen. Die maximale Summe für die erste Wohneinheit, die gefördert wird, wurde von 30.000 Euro auf 28.000 Euro gesenkt. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Höchstbetrag zudem alle sechs Monate um weitere 750 Euro.
Die Stadt rät den Bürgern, die Möglichkeiten frühzeitig zu prüfen und sich von Fachleuten beraten zu lassen. So lassen sich Energie und Kosten langfristig sparen. Weitere Informationen gibt es unter www.kfw.de (Zuschuss-Nr. 458).
Quelle: Neustadt – zur Originalmeldung