Neustadt: Neue Regeln für die Heizungsförderung
Wer eine alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung loswerden will, sollte jetzt genau hinschauen. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es neue Regeln für die staatliche Förderung. Wer auf ein klimafreundliches System wie eine Wärmepumpe umsteigt, bekommt weiterhin Geld vom Staat, aber die Details haben sich geändert.
Die Basis-Förderung liegt nach wie vor bei 30 Prozent. Wer schnell handelt, kann den sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus nutzen, der aktuell 16 Prozent beträgt. Allerdings wird dieser Bonus ab Februar 2027 schrittweise gekürzt.
Zusätzlich gibt es einen Einkommensbonus, der neu gestaffelt wurde. Je nachdem, wie viel man verdient, kann man sich so insgesamt bis zu 80 Prozent der Kosten zurückholen.
Es gibt aber auch eine Verschlechterung: Die Obergrenze für die Kosten, die gefördert werden, wurde gesenkt. Für die erste Wohneinheit waren es früher 30.000 Euro, jetzt sind es nur noch 28.000 Euro. Dieser Betrag sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um weitere 750 Euro.
Die Stadt rät den Bewohnern, sich frühzeitig von Fachleuten beraten zu lassen, um die passenden Zuschüsse zu finden. Wer mehr wissen will, findet alle Details unter www.kfw.de (Zuschuss-Nr. 458).
Quelle: Neustadt – zur Originalmeldung