Neustadt am Kulm veröffentlicht neue Entschädigungssatzung
In Neustadt am Kulm (Landkreis Neustadt an der Waldnaab, Bayern) gibt es eine neue rechtliche Regelung. Die Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach, zu der die Stadt gehört, hat am Donnerstag, den 30. Juli 2026, die sogenannte Entschädigungssatzung offiziell bekannt gemacht.
In einer solchen Satzung ist festgelegt, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Entschädigungen gezahlt werden. Dies betrifft oft Ausgleiche für bestimmte Einschränkungen oder Kosten, die durch kommunale Maßnahmen entstehen.
Die vollständigen Unterlagen und der genaue Text der Satzung sind nun öffentlich einsehbar. Bürger, die wissen wollen, wie die neuen Regeln auf sie zukommen, können die Bekanntmachung direkt über die offiziellen Kanäle der Verwaltung einsehen.