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Neunkirchen-Seelscheid: Teure Fehler beim Drohnenflug vermeiden

Wer in der Nähe von Flughäfen mit einer Drohne startet, muss aufpassen. Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid warnt vor hohen Bußgeldern bei Verstößen.

Drohnen sind immer beliebter, doch gerade in der Nähe von Flughäfen gibt es strenge Regeln. Wer diese ignoriert, riskiert nicht nur Ärger, sondern auch eine saftige Strafe. In bestimmten Bereichen ist das Fliegen grundsätzlich verboten.

Besonders gefährlich ist die sogenannte Zone 1. Diese umfasst einen Umkreis von einem Kilometer um den Flughafen sowie einen Bereich von fünf Kilometern in der An- und Abflugrichtung der Start- und Landebahnen. Wer hier eine Drohne steigen lassen will, braucht zwingend eine persönliche Freigabe der Deutschen Flugsicherung (DFS). Ohne diese Erlaubnis ist der Flug illegal.

Die Folgen für Verstöße sind hart. Wer ohne Genehmigung in diesen Zonen fliegt, macht sich strafbar. Das kann laut Gesetzbuch zu einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro führen.

Auch in den äußeren Zonen (Zone 2 bis 4) gibt es Regeln. Hier ist das Fliegen zwar oft ohne Einzelgenehmigung erlaubt, aber die maximale Flughöhe ist begrenzt. Je weiter man vom Flughafen entfernt ist, desto höher darf die Drohne steigen. Wird diese Grenze überschritten, muss auch hier eine Freigabe bei der DFS beantragt werden. Diese Bearbeitung dauert in der Regel etwa 14 Tage.

Um Fehler zu vermeiden, gibt es Hilfsmittel. Die DFS bietet die kostenlose App „Droniq TraX“ für Android und iOS an. Damit lässt sich prüfen, in welcher Zone man sich gerade befindet und welche Regeln dort gelten. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der DFS, der Bezirksregierung Düsseldorf oder unter cgn-nebenan.de.

Quelle: Neunkirchen-Seelscheid – zur Originalmeldung

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