Neukölln: Geldstopp bei antisemitischen Inhalten
Im Bezirksamt Neukölln (Berlin) gibt es neue Regeln für die Vergabe von Fördergeldern. Wer staatliche Unterstützung erhält, muss sich künftig strikt an eine Definition gegen Antisemitismus halten. Diese stammt von der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA). Das Ziel ist klar: Geld aus Steuern soll nicht in Projekte fließen, die antisemitische, rassistische oder menschenfeindliche Inhalte fördern oder dulden.
Konkret betrifft das vor allem die Bereiche Soziales und Gesundheit. Hier hat das Amt bereits 40 Bescheide an 24 verschiedene Empfänger verschickt. Insgesamt geht es um eine Summe von über 5,1 Millionen Euro. Besonders wichtig ist dies bei Projekten, die Menschen mit Suchterkrankungen, psychischen Problemen oder Obdachlosen helfen. Hier muss der Zugang für alle diskriminierungsfrei sein.
Die neuen Regeln greifen weit. Es reicht nicht, wenn das geförderte Projekt selbst sauber ist. Wenn ein Träger beispielsweise in einem anderen Raum antisemitische Propaganda verbreitet oder solche Veranstaltungen organisiert, gilt er als unzuverlässig. In einem solchen Fall kann das Bezirksamt die bereits gewährten Mittel zurückfordern.
Bezirksstadtrat Hannes Rehfeldt betont, dass jeder, der öffentliche Gelder bekommt, die Menschenwürde und die Verfassung schützen muss. Es dürfe nicht vorkommen, dass im Projekt alles korrekt läuft, aber hinter den Kulissen Hass verbreitet wird. Das Bezirksamt nutzt die IHRA-Definition als Maßstab, um antisemitische Muster und Verhaltensweisen genau zu erkennen und zu analysieren.
Ob es in nächster Zeit tatsächlich zu Rückforderungen kommt, bleibt abzuwarten. Das Bezirksamt will den Umgang mit diesen Mitteln stetig weiterentwickeln.