Neufra führt Ganztagsbetreuung in Grundschule ein
In Neufra (Landkreis Sigmaringen, Baden-Württemberg) gibt es ab dem Schuljahr 2026/2027 eine Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Der Gemeinderat hat entschieden, dass dieses Angebot für alle vier Klassen gilt. Von Montag bis Donnerstag sind die Kinder von 12.00 Uhr bis 15.30 Uhr betreut, freitags bis 13.30 Uhr. Das kostet die Eltern 44 Euro pro Woche. Die Anmeldung muss verbindlich für ein halbes Schuljahr erfolgen.
Zusätzlich gibt es ein freiwilliges Modul: Wer die Betreuung nur von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr nutzen möchte, zahlt 4 Euro pro Tag. In den Ferien ist die Betreuung von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr möglich (freitags bis 13.30 Uhr), was 89 Euro pro Woche kostet. Hier erfolgt die Anmeldung weiterhin wochenweise.
Auch auf dem Friedhof ändern sich die Regeln. Künftig sind stehende Grabsteine bei Rasenerdgräbern erlaubt. Damit die Steine stabil stehen, werden zwei Reihen der Einzelgräber und eine Reihe der Doppelgräber mit speziellen Streifenfundamenten ausgestattet. Die Kosten für alle sechs Reihen werden auf etwa 18.000 Euro geschätzt. Zudem übernimmt die Gemeinde künftig das Einsähen der Grabflächen bei Rasengräbern.
Finanziell steht es der Gemeinde gut. Die Jahresrechnung für 2025 schließt mit einem Plus von 666.304,30 Euro ab. Grund dafür waren vor allem höhere Einnahmen aus der Gewerbesteuer und Zuweisungen vom Land. Die Verschuldung pro Kopf sank auf 172,09 Euro. Trotzdem warnt die Verwaltung, dass die Lage angespannt bleibt, da Personal- und Baukosten steigen.
Weitere Neuigkeiten gibt es für die Feuerwehr: Für neue Fahrzeuge wurden Fördergelder in Höhe von insgesamt 486.000 Euro bewilligt. Im Kindergarten wird die Situation schwieriger. Da die Elternbeiträge zu niedrig sind, soll die Anzahl der Krippengruppen von zwei auf eine reduziert werden. Auch die Betreuungszeit am Nachmittag wird von 16.30 Uhr auf 16.00 Uhr verkürzt. Ein Mittagstisch ist erst ab Anfang 2027 geplant.
Zuletzt informierte der Gemeinderat über den sogenannten Bauturbo. Damit kann Wohnbau schneller genehmigt werden, oft ohne dass ein kompletter Bebauungsplan nötig ist. In Neufra soll dies künftig in jedem Fall einzeln entschieden werden, statt allgemeine Regeln festzulegen.
Quelle: Neufra – zur Originalmeldung