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Neuer Hundeauslauf für den Schöneberger Cheruskerpark

Planungsentwurf Copyright und Urheber siehe Senatskanzlei Berlin

Hundehalter in Schöneberg bekommen bald mehr Platz für ihre Tiere. Im Cheruskerpark entsteht eine eingezäunte Fläche zum freien Laufen.

Im Herzen von Schöneberg (Berlin) gibt es bald gute Nachrichten für alle Hundebesitzer. Im Cheruskerpark, der zwischen dem Gasometer, der Kolonnen-, Cherusker- und Torgauer Straße liegt, wird ein neuer Hundeauslauf eingerichtet. Das Straßen- und Grünflächenamt baut die Fläche in den nächsten Monaten auf. Wenn alles nach Plan läuft, ist der Bereich im Herbst 2026 fertig.

Die neue Fläche ist etwa 1035 Quadratmeter groß und wird im nördlichen Teil des Parks direkt neben dem Bolzplatz entstehen. Damit die Hunde sicher spielen können, wird das Areal eingezäunt. Es gibt zwei Eingänge. Für die Halter stehen Bänke und Papierkörbe bereit. Damit die Hunde nicht nur rennen, gibt es ein einfaches Spielgerät in Form eines Baumstammes, den die Tiere als Balancierstange nutzen können. Auch ein Spender für Kotbeutel wird installiert.

Das Bezirksamt möchte mit dieser Maßnahme Streit im Park vermeiden. Da viele Menschen auf engem Raum Sport treiben, spielen oder sich ausruhen, gibt es oft Konflikte zwischen Hundehaltern und anderen Parkbesuchern. Ein großer Vorteil für die Besitzer: Die bisherige Hundeverbotszone im Park wird ab sofort aufgelöst.

Finanziert wird der neue Auslauf aus Geldern, die durch die Parkraumbewirtschaftung eingenommen wurden. Der Cheruskerpark ist damit die zweite öffentliche Anlage in Schöneberg mit einem solchen Bereich, nach dem Heinrich-von-Kleist-Park. Weitere Möglichkeiten für Hunde gibt es im Bezirk auf dem Tempelhofer Feld und seit Juli 2026 im Volkspark Mariendorf.

Das Bezirksamt will nach einem Jahr prüfen, ob die neue Fläche gut funktioniert. Damit der Park sauber bleibt, kümmert sich die BSR bereits seit Anfang Juni um die Reinigung. Die Halter müssen sich jedoch an Regeln halten: Kot muss sofort entsorgt werden, Löcher graben ist verboten und beim Verlassen der Fläche muss die Leine wieder an. Im Winter wird die Fläche nicht geräumt, die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

Quelle: Senatskanzlei Berlin – zur Originalmeldung

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