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Neuenkirchen-Vörden: Neues Bundesmeldegesetz ändert Regeln beim Umzug

BMG Copyright und Urheber siehe Neuenkirchen-Vörden

Ab dem 1. November 2015 gelten neue Regeln für alle, die ihren Wohnsitz anmelden oder abstellen wollen. Das neue Bundesmeldegesetz vereinheitlicht die Abläufe.

In der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden (Landkreis Vechta, Niedersachsen) ändern sich ab dem 1. November 2015 die Regeln für die Anmeldung des Wohnsitzes. Grund ist das neue Bundesmeldegesetz, das ab diesem Datum in Kraft tritt. Damit werden die bisherigen unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer durch eine einheitliche Lösung ersetzt.

Das Gesetz bringt vor allem Änderungen bei der An-, Um- und Abmeldung mit sich. Das ist besonders wichtig für Menschen, die in eine neue Wohnung ziehen oder aus der Gemeinde wegziehen. Auch die Vermieter müssen auf die neuen Regeln achten.

Eine zentrale Rolle spielt dabei der sogenannte Wohnungsgeber. In der Regel ist das der Eigentümer der Wohnung. Wenn jemand jedoch eine Wohnung untermietet, gilt der Hauptmieter als Wohnungsgeber. Wer eine Wohnung im Eigenbesitz bezieht, kann dies in einer einfachen Form erklären.

Wer Fragen zu den Änderungen hat oder Unterstützung bei der Anmeldung benötigt, kann sich an das Amt für Bürgerservice und zentrale Verwaltung im Rathaus Neuenkirchen wenden. Die zuständige Ansprechpartnerin ist Ilona Ebenthal in Zimmer 31 im ersten Obergeschoss der Küsterstraße 4. Telefonisch ist sie unter 05493 9871-10 erreichbar.

Quelle: Neuenkirchen-Vörden – zur Originalmeldung

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