Neue Regeln für Entschädigungen bei Ehrenamtlichen
In der Sitzung am 8. Juli 2026 hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen (Landkreis Augsburg, Bayern) neue Regeln festgelegt. Dabei wurde die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft erlassen.
Wer wissen möchte, was genau in den neuen Regelungen steht, kann das Dokument ab sofort einsehen. Die Satzung ist im Downloadbereich der Gemeinde verfügbar. Außerdem liegt sie in der Gemeindeverwaltung aus, sodass man sie dort direkt vor Ort lesen kann.
Quelle: Ustersbach – zur Originalmeldung