Neue Flüchtlingsunterkunft in Westerham ist fertig
Seit Ende Juni ist die neue Unterkunft für Geflüchtete in Westerham (Landkreis Rosenheim, Bayern) fertig. Im Juli gab es einen gemeinsamen Termin vor Ort. Vertreter vom Landratsamt, dem Gemeinderat und dem Ortsrat Westerham haben sich die Anlage angesehen. Auch die örtlichen Helferkreise der Ukraine- und Asyl-Hilfe waren dabei.
Die Anlage ist modern und übersichtlich gebaut. Es gibt kleine Einheiten, die wie Wohnungen wirken. In einer Einheit wohnen maximal vier Menschen, meistens in zwei Zimmern mit eigenem Bad. Das ist vor allem für Familien oder kranke und schutzbedürftige Menschen gedacht.
Insgesamt bietet die Unterkunft Platz für bis zu 160 Menschen. Dass die Anlage voll wird, glaubt man derzeit jedoch nicht, weil weniger Menschen zugewandert sind. Stattdessen will man nun Menschen dort unterbringen, die schon länger im Land sind, aber bisher nicht optimal wohnen konnten. Das Landratsamt plant, vor allem sogenannte vulnerable Gruppen und ukrainische Familien mit Kindern dort einzuquartieren. Ein genaues Datum für den Einzug steht noch nicht fest, es könnte aber schon im Laufe des Sommers 2026 losgehen.
Für den Betrieb gibt es einen Plan: Eine Hausverwaltung kümmert sich um die Technik und das Gebäude. Außerdem wird es Sicherheitsstreifen geben. Ein Wohlfahrtsverband wie die Caritas oder die Diakonie soll ebenfalls mithelfen. Ein separates Verwaltungsgebäude steht ebenfalls zur Verfügung. Das können künftig auch die Helferkreise für ihre Treffen nutzen.
Damit die neuen Bewohner einen guten Start haben, hat die Gemeinde ein Infopaket als kleines Büchlein vorbereitet. Darin stehen Infos zu Ärzten, Einkaufen, Schulen, Kindergärten und Vereinen. Die Texte können in verschiedene Sprachen übersetzt werden. Die Gemeinde rechnet damit, dass Angebote wie die Tafel nun mehr gefragt sind. Hier wird bereits mit den Helfern vor Ort an Lösungen gearbeitet. Auch Schulen und Kindergärten sind in die Planung eingebunden.
Ein rechtlicher Punkt ist noch offen: Die Gemeinde wartet auf einen Termin vor dem Verwaltungsgericht. Dabei geht es darum, wie lange die Anlage genutzt werden darf. Weitere Details dazu stehen auf der Homepage der Gemeinde.