Netzschkau: Adressdaten fließen wieder an Adressbuchverlage
In Netzschkau (Vogtlandkreis, Sachsen) ändert sich die Handhabung der Bürgerdaten. Bisher konnten die Menschen im Ort widersprechen, wenn sie nicht wollten, dass ihre Daten aus dem Melderegister an Adressbuchverlage weitergegeben werden. Diese Möglichkeit fällt nun weg.
Der Grund dafür ist eine Änderung im Bundesmeldegesetz. Die Bundesregierung möchte im Bereich des Innern Bürokratie abbauen. Deshalb wird der entsprechende Paragraph, der den Widerspruch ermöglichte, ersatzlos gestrichen.
Das hat direkte Folgen für die Bürger: Alle Sperren, die bereits eingerichtet wurden, um die Weitergabe an Adressbuchverlage zu verhindern, werden automatisch gelöscht. Wer künftig nicht mehr in diesen Verzeichnissen auftauchen möchte, kann dagegen keinen neuen Widerspruch mehr einlegen. Das ist rechtlich nicht mehr möglich.
Ein wichtiger Punkt bleibt jedoch: Diese Änderung gilt nur für die Adressbuchverlage. Alle anderen Sperren bleiben genau so, wie sie sind. Wer zum Beispiel nicht möchte, dass seine Daten an Parteien oder Religionsgesellschaften gehen oder Informationen über Ehe- und Altersjubiläen weitergegeben werden, muss nichts unternehmen. Diese Sperren bleiben bestehen.
Quelle: Netzschkau – zur Originalmeldung