Neidlingen führt besonderes Vorkaufsrecht ein
Die Gemeinde Neidlingen (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg) hat eine neue Satzung über das besondere Vorkaufsrecht veröffentlicht. Die Bekanntmachung erfolgte am 28. Juli 2026.
Mit dieser Regelung sichert sich die Gemeinde das Recht, bei bestimmten Grundstücksverkäufen selbst als Käufer einzuspringen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet der Paragraph 25 des Baugesetzbuchs (BauGB).
Das bedeutet konkret: Wenn ein Grundstück verkauft wird, kann die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen in den Vertrag eintreten und das Land selbst erwerben. Dies wird oft genutzt, um die Stadtplanung besser zu steuern oder wichtige Flächen für die Allgemeinheit zu sichern.
Details dazu, welche Grundstücke genau betroffen sind und wie das Verfahren abläuft, sind in der vollständigen Satzung geregelt. Diese ist nun öffentlich bekannt gemacht worden.
Quelle: Neidlingen – zur Originalmeldung