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Neckartailfingen: Grund- und Gewerbesteuer für 3. Quartal fällig

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Am 15. August 2026 müssen die Steuerraten für das dritte Quartal bezahlt werden. Die Finanzverwaltung in Neckartailfingen erinnert an die Frist.

In Neckartailfingen (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg) steht der nächste Steuertermin an. Am 15. August 2026 sind die Raten für die Grund- und Gewerbesteuer für das dritte Quartal 2026 fällig.

Wer der Gemeinde kein Lastschriftmandat gegeben hat, muss die Zahlung selbst erledigen und den Termin einhalten. Damit das Geld richtig zugeordnet werden kann, ist die Angabe des Buchungszeichens wichtig. Für die Grundsteuer ist dies das Zeichen 5.0100… und für die Gewerbesteuer das Zeichen 5.0101…

Ein wichtiger Hinweis gilt für alle, die im Laufe des Jahres ein Grundstück verkauft haben. Auch wenn im Kaufvertrag etwas anderes steht, bleibt der Verkäufer gegenüber der Gemeinde bis zum Ende des Jahres steuerpflichtig. Die Absprachen im Vertrag gelten nur zwischen dem Käufer und dem Verkäufer selbst, nicht gegenüber dem Finanzamt.

Die Bürger müssen nicht auf einen neuen Brief warten. Ein neuer Bescheid wird nur verschickt, wenn sich etwas geändert hat. Ansonsten bleibt der Bescheid aus dem Vorjahr gültig.

Quelle: Neckartailfingen – zur Originalmeldung

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