Nastätten sichert sich Vorkaufsrecht im Stadtkern
Der Stadtrat von Nastätten (Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz) hat am 17. August 2026 eine neue Satzung beschlossen. Damit sichert sich die Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht für bestimmte Grundstücke im Zentrum. Das bedeutet: Wenn ein Eigentümer in den betroffenen Bereichen sein Grundstück verkaufen will, hat die Stadt das Recht, selbst als Käufer einzuspringen.
Betroffen ist ein ganz bestimmtes Viertel. Es geht um die Brühlstraße sowie die Bereiche rund um die Bahnhofstraße, die Römerstraße und die Rheinstraße. Auch Flächen südlich der Mühlbachstraße und der Bahnhofstraße fallen darunter. Die genauen Grenzen sind in einem Lageplan festgelegt, der Teil der Satzung ist.
Die Stadt möchte damit verhindern, dass die Entwicklung im Kern unkontrolliert verläuft. Ziel ist es, die Stadtmitte aufzuwerten. Konkret will die Verwaltung bessere Wege für Fußgänger und Radfahrer schaffen und mehr kulturelle Angebote in die Innenstadt holen. Da sich die Eigentumsverhältnisse in diesen Straßen gerade ändern, will die Stadt nun die Hand ins Spiel bringen, um eigene Pläne für das Gemeinwohl umsetzen zu können.
Die Regelung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde in Kraft. Wer genau wissen will, welche Flurstücke betroffen sind, kann die Satzung bei der Verbandsgemeindeverwaltung in der Bahnhofstraße 1 einsehen. Das ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr möglich, dienstags durchgehend bis 16 Uhr und donnerstags bis 18 Uhr. Alternativ gibt es die Informationen online auf der Webseite der Verbandsgemeinde.
Die Stadt stützt dieses Vorgehen auf das Programm „Stadtumbau“, mit dem seit 2017 die Strukturen im Zentrum modernisiert werden sollen.
Quelle: Berg – zur Originalmeldung