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Nassenfels plant neue Wärmeversorgung für die Gemeinde

Der Marktgemeinderat hat ein Konzept für die Heizung der Gebäude in Nassenfels erstellt. Es geht darum, wie die Gemeinde in Zukunft auf erneuerbare Energien setzt.

Im Jahr 2023 hat der Marktgemeinderat in Nassenfels (Landkreis Eichstätt, Bayern) beschlossen, eine sogenannte kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Damit will die Gemeinde genau prüfen, wie die Häuser vor Ort aktuell beheizt werden und welche Möglichkeiten es gibt, die Wärmeversorgung zu verbessern.

Für die Ausarbeitung wurde das Institut für Energietechnik IfE aus Amberg beauftragt. Das Institut hat die aktuelle Situation analysiert und geschaut, wo Potenziale für neue Energien liegen. Mit diesem Plan erfüllt Nassenfels eine gesetzliche Pflicht. Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2028 einen solchen Plan vorlegen.

Wichtig für die Hausbesitzer ist dabei eine Frist: Ab dem 1. Juli 2028 dürfen neue Heizungen nur noch eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus Abwärme gewinnen. Der Wärmeplan hilft dabei, diese Vorgaben für Bau und Sanierung von Gebäuden umzusetzen.

Obwohl der Plan nun vorliegt, bedeutet das erst einmal keine sofortigen Änderungen für alle. Die Gemeinde hat sich entschieden, vorerst keine speziellen Gebiete für den Ausbau von Wärmenetzen festzulegen. Zudem gibt der Plan keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass jede einzelne Maßnahme auch sofort so umgesetzt wird.

Wer genau wissen will, was für sein Haus oder sein Viertel geplant ist, kann die Details der Wärmeplanung auf der Webseite des Marktes Nassenfels einsehen.

Quelle: Nassenfels – zur Originalmeldung

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