Namensänderung im Landkreis Starnberg: So funktioniert es
Wer in seinem Namen unglücklich ist, kann nicht einfach so einen neuen wählen. Im Landkreis Starnberg (Oberbayern) ist das Namensrecht streng geregelt. Es gibt zwei verschiedene Wege, wie ein Name geändert werden kann.
Der erste Weg läuft über das Standesamt am Wohnort. Das betrifft vor allem Änderungen durch die Familie. Wenn jemand heiratet, sich scheiden lässt oder ein Kind adoptiert, gibt es klare Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch. In diesen Fällen ist das Standesamt die richtige Anlaufstelle.
Schwieriger wird es, wenn man den Namen aus anderen Gründen ändern will. Das nennt man öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hier ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Man kann den Namen nicht einfach ändern, weil er einem nicht gefällt. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel, wenn der Name lächerlich klingt oder anstößig ist. Auch extrem lange Namen oder solche, die man kaum aussprechen kann, können ein Grund sein. Wer nach einer Einbürgerung seinen fremdsprachigen Namen anpassen will, kann ebenfalls einen Antrag stellen. Wer nur seinen Rufnamen ändern möchte, braucht kein Amt – man kann sich im Alltag einfach anders nennen lassen.
Der Prozess ist mit Kosten verbunden. Eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten. Bei einem Vornamen liegt die Gebührenobergrenze bei 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Kosten an – meist zwischen einem Zehntel und drei Vierteln der vollen Gebühr.
Wer einen Antrag stellt, muss verschiedene Unterlagen einreichen. Dazu gehören der Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wer psychische Probleme wegen seines Namens hat, muss ein ärztliches Attest oder ein Gutachten vorlegen.
Für Fragen zur öffentlich-rechtlichen Änderung ist im Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 Frau Plötz im Zimmer OG.153 zuständig. Sie ist unter der Telefonnummer 08151 148-77926 erreichbar. Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Sprechzeiten variieren: Montag und Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 14 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 18 Uhr.