Namensänderung im Landkreis Starnberg: So funktioniert es
Wer seinen Namen ändern will, muss in Deutschland meistens einen guten Grund vorweisen. Im Landkreis Starnberg (Oberbayern) gibt es zwei verschiedene Wege, je nachdem, warum die Änderung gewünscht ist.
Der erste Weg führt über das Standesamt am Wohnort. Das ist immer dann der Fall, wenn es um familienrechtliche Dinge geht. Dazu gehören zum Beispiel Geburten, Hochzeiten, Scheidungen oder Adoptionen. Auch wenn Eltern ihren Namen ändern, kann das Auswirkungen auf die Kinder haben. In diesen Fällen ist das Standesamt die richtige Anlaufstelle.
Anders sieht es aus, wenn jemand seinen Namen aus anderen Gründen ändern möchte, etwa weil er lächerlich klingt, zu kompliziert geschrieben wird oder anstößig ist. Das nennt man eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hier ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Allerdings ist das schwierig: Man muss einen sogenannten wichtigen Grund nachweisen. Einfach so kann man sich keinen neuen Namen aussuchen.
Wer einen Antrag beim Landratsamt stellt, muss mit Kosten rechnen. Eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten, eine Änderung des Vornamens bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Gebühren an.
Für die Beantragung beim Landratsamt werden verschiedene Unterlagen benötigt. Dazu gehören ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wer psychische Probleme wegen seines Namens hat, sollte ein ärztliches Attest oder ein Gutachten beifügen.
Ansprechpartnerin beim Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 ist Frau Plötz (Zimmer OG.153). Sie ist unter der Telefonnummer 08151 148-77926 erreichbar. Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Sprechzeiten sind unterschiedlich: Montag und Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 14 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 18 Uhr.