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Namensänderung im Landkreis Starnberg: So funktioniert es

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg genau wissen, welche Behörde zuständig ist. Je nach Grund gibt es unterschiedliche Wege.

Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst prüfen, warum das passieren soll. Es gibt zwei verschiedene Wege: den bürgerlichen Weg und den öffentlich-rechtlichen Weg.

Bei klassischen Ereignissen wie einer Hochzeit, einer Scheidung oder der Geburt eines Kindes ist das Standesamt am Wohnort zuständig. Auch wenn Eltern die Sorge für ein Kind gemeinsam begründen oder eine Adoption stattfindet, geht man zum Standesamt. Hier sind die Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben.

Schwieriger wird es, wenn man den Namen einfach nur ändern möchte, weil er zum Beispiel lächerlich klingt oder extrem kompliziert geschrieben wird. In diesen Fällen ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Man kann seinen Namen aber nicht einfach so wählen. Es muss ein „wichtiger Grund“ vorliegen. Dazu gehören etwa anstößige Namen oder Namen, die im Alltag zu erheblichen Problemen führen. Wer nur seinen Rufnamen ändern will, hat keine Chance, da dieser rechtlich nicht existiert.

Die Kosten für solche Änderungen sind hoch. Für eine Änderung des Familiennamens können bis zu 1500 Euro anfallen, für einen Vornamen bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgenommen wird, muss man einen Teil der Gebühren bezahlen.

Wer einen Antrag beim Landratsamt stellt, muss verschiedene Unterlagen einreichen. Dazu gehören der Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Urkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wenn psychische Belastungen durch den Namen vorliegen, sind ärztliche Atteste oder Gutachten nötig.

Ansprechpartnerin beim Landratsamt in der Strandbadstraße 2 in Starnberg ist Frau Plötz (Zimmer OG.153). Besuche sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Servicezeiten sind von Montag bis Dienstag sowie Donnerstag von 8 bis 16 Uhr (Donnerstag bis 18 Uhr) und Mittwoch sowie Freitag von 8 bis 14 Uhr. Telefonisch ist sie unter 08151 148-77926 erreichbar.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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