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Namensänderung im Landkreis Starnberg: Das sind die Regeln

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg genau wissen, welche Behörde zuständig ist und welche Gründe zählen.

Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern will, muss zuerst prüfen, aus welchem Grund das passieren soll. Es gibt zwei verschiedene Wege: den bürgerlichen Weg und die öffentlich-rechtliche Änderung.

Bei klassischen Ereignissen wie einer Hochzeit, einer Scheidung, einer Geburt oder einer Adoption ist das Standesamt am Wohnort die richtige Adresse. Dort werden die Namen nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches angepasst.

Wenn jemand seinen Namen aber ohne einen dieser Anlässe ändern möchte, wird es schwieriger. In diesem Fall ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Eine solche Änderung ist nur die Ausnahme. Man braucht einen sogenannten wichtigen Grund. Das kann zum Beispiel ein Name sein, der lächerlich klingt oder extrem schwierig auszusprechen ist. Auch sehr häufige Sammelnamen wie Müller oder Schmidt können ein Grund sein. Wer seinen Namen ändern will, muss belegen können, dass der aktuelle Name im Alltag wirklich stört. In schweren Fällen sind sogar ärztliche Atteste oder psychologische Gutachten nötig.

Die Kosten für diesen Weg sind hoch. Eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten, eine Änderung des Vornamens bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Gebühren zwischen einem Zehntel und drei Vierteln dieser Summe an.

Wer einen Antrag beim Landratsamt stellen will, benötigt seinen Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis (ab 14 Jahren).

Ansprechpartnerin im Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 ist Frau Plötz im Fachbereich 20 (Kommunalwesen). Sie ist unter der Telefonnummer 08151 148-77926 erreichbar. Besuche im Zimmer OG.153 sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Sprechzeiten sind montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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