Namensänderung im Landkreis Starnberg: Das sind die Regeln
Nicht jeder kann einfach so seinen Namen ändern. Im Landkreis Starnberg (Oberbayern) gibt es dafür zwei verschiedene Wege, je nachdem, warum man den Namen wechseln will.
Wenn es um Dinge wie Hochzeit, Scheidung, Geburt oder Adoption geht, ist das bürgerliche Recht entscheidend. In diesen Fällen ist das Standesamt am Wohnort die richtige Adresse. Dort regelt man zum Beispiel, wie der Name nach der Hochzeit aussehen soll oder was passiert, wenn die Ehe aufgelöst wird.
Schwieriger wird es bei der sogenannten öffentlich-rechtlichen Namensänderung. Hier hilft das Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2. Man kann seinen Namen nicht einfach aus Lust am neuen Klang ändern. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen. Das kann zum Beispiel sein, wenn der Name lächerlich klingt, anstößig ist oder extrem schwer zu schreiben oder auszusprechen ist. Auch bei sehr häufigen Sammelnamen wie Müller oder Schmidt gibt es Möglichkeiten.
Wer einen Antrag beim Landratsamt stellt, muss mit Kosten rechnen. Eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten, eine Änderung des Vornamens bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Gebühren an.
Für den Termin beim Landratsamt braucht man verschiedene Unterlagen. Dazu gehören der Personalausweis oder Reisepass, aktuelle Urkunden zum Namen und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wer psychische Probleme wegen seines Namens hat, sollte ein ärztliches Attest oder ein Gutachten mitbringen.
Ansprechpartnerin beim Landratsamt ist Frau Plötz im Fachbereich 20 (Zimmer OG.153). Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Sprechzeiten sind von Montag bis Freitag, wobei die Zeiten am Mittwoch und Freitag bereits um 14 Uhr enden. Am Donnerstag ist das Amt bis 18 Uhr geöffnet.