Namensänderung im Landkreis Starnberg: Das sind die Regeln
Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern, Bayern) seinen Namen ändern will, muss unterscheiden, warum das passieren soll. Es gibt zwei verschiedene Wege: den zivilrechtlichen und den öffentlich-rechtlichen Weg.
Wenn es um Dinge wie Hochzeit, Geburt, Scheidung oder Adoption geht, ist das bürgerliche Recht (BGB) zuständig. In diesen Fällen ist nicht das Landratsamt der richtige Ansprechpartner, sondern das Standesamt am Wohnort der Person.
Anders sieht es aus, wenn jemand seinen Namen aus anderen Gründen ändern möchte. Das nennt man öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hier ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Allerdings ist das nicht einfach so möglich. Man braucht einen sogenannten wichtigen Grund. Das Gesetz lässt hier nur Ausnahmen zu.
Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn ein Name lächerlich klingt oder anstößig ist. Auch sehr lange Namen, die schwer zu schreiben oder auszusprechen sind, können ein Grund sein. Wer einen Namen mit fremdsprachigem Ursprung hat, kann diesen oft innerhalb eines Jahres nach der Einbürgerung ändern. Auch Probleme mit Umlauten oder dem Buchstaben „ß“, die im Alltag echt stören, können eine Änderung rechtfertigen.
Wer diesen Weg geht, muss mit Kosten rechnen. Eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten, eine Änderung des Vornamens bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Gebühren an – je nach Fall zwischen einem Zehntel und drei Vierteln der Summe.
Für den Antrag benötigt man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie aktuelle Urkunden. Menschen ab 14 Jahren müssen ein Führungszeugnis vorlegen. Wer psychisch unter dem Namen leidet, sollte ein ärztliches Attest oder ein Gutachten beifügen.
Ansprechpartnerin beim Landratsamt in der Strandbadstraße 2 in Starnberg ist Frau Plötz (Zimmer OG.153). Telefonisch ist sie unter 08151 148-77926 erreichbar. Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Bürozeiten sind von Montag bis Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 14 Uhr und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr.