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Namensänderung im Landkreis Starnberg: Das sind die Regeln

Wer seinen Namen ändern möchte, muss im Landkreis Starnberg genau wissen, welche Behörde zuständig ist und welche Gründe zählen.

Nicht jeder kann einfach so seinen Namen ändern. Im Landkreis Starnberg (Oberbayern) gibt es dafür zwei verschiedene Wege, je nachdem, was genau passiert ist.

Wenn es um Dinge geht, die mit der Familie zu tun haben, ist das Standesamt am Wohnort die richtige Adresse. Das gilt zum Beispiel bei einer Hochzeit, einer Scheidung, einer Adoption oder wenn ein Kind geboren wird. Auch wenn Eltern ihren Namen ändern oder die gemeinsame Sorge für ein Kind begründet wird, läuft das über das Standesamt.

Schwieriger wird es, wenn man den Namen einfach aus persönlichen Gründen ändern möchte. Das nennt sich öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hier ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Man kann den Namen aber nicht einfach wählen, weil er einem nicht gefällt. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen.

Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel, wenn der Name lächerlich klingt oder anstößig ist. Auch extrem lange Namen, die man kaum schreiben oder aussprechen kann, können ein Grund sein. Wer frisch eingebürgert wurde, kann innerhalb eines Jahres einen Antrag stellen. In manchen Fällen helfen auch ärztliche Atteste, wenn der Name eine psychische Belastung darstellt.

Wer diesen Weg geht, muss mit Kosten rechnen. Eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten, eine Änderung des Vornamens bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Gebühren an.

Für die Beantragung beim Landratsamt in der Strandbadstraße 2 in Starnberg benötigt man einen gültigen Ausweis, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Besuche bei Frau Plötz im Zimmer OG.153 sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Servicezeiten variieren: Montags und dienstags ist von 8 bis 16 Uhr geöffnet, donnerstags sogar bis 18 Uhr, während mittwochs und freitags bereits um 14 Uhr Schluss ist.

Quelle: Landkreis Starnberg – zur Originalmeldung

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