Munition und Haftbefehl am Grenzübergang Breisach
Am Sonntag, dem 2. August 2026, war gegen 18 Uhr bei der Einreisekontrolle in Breisach am Rhein (Baden-Württemberg) viel los. Die Beamten der Bundespolizei überprüften die Fahrzeuge, die aus Frankreich kamen.
Zuerst hielten sie einen 25-jährigen Franzosen an. Die Polizisten durchsuchten den Kofferraum seines Autos. Dabei fanden sie acht Patronen mit Stahlschrot, die man normalerweise zum Tontaubenschießen benutzt. Die Patronen waren nicht verschlossen. Da der Mann keine Genehmigung hatte, um die Munition über die Grenze zu bringen, nahmen die Beamten die Patronen an sich. Der junge Mann muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Nur kurze Zeit später kontrollierten die Beamten ein weiteres Auto. Als Beifahrer saß darin ein 41-jähriger türkischer Staatsangehöriger, der in Frankreich lebt. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn seit sechs Wochen ein Haftbefehl vorlag. Der Grund dafür war eine alte Geschichte: Vor zwei Jahren hatte ein deutsches Gericht den Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt. Er bezahlte das Geld jedoch nicht und trat auch die Ersatzfreiheitsstrafe nicht an. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl erlassen.
Der Mann konnte die Situation jedoch schnell klären. Er bezahlte die Gerichtsschulden in Höhe von 1.500 Euro direkt gegenüber der Bundespolizei. Deshalb durfte er seine Reise kurz darauf fortsetzen.
Ob und inwieweit sich der 25-Jährige mit der Munition strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein – zur Originalmeldung