Zum Inhalt springen
newssofort.de

Mönchwaldsee: Baden und Grillen streng verboten

Copyright und Urheber siehe Landkreis Groß-Gerau

Die Stadt Kelsterbach und die Naturschutzbehörden warnen vor Besuchen am Mönchwaldsee. Wer dort badet oder die Wege verlässt, riskiert ein Bußgeld.

An heißen Sommertagen sieht der Mönchwaldsee (Landkreis Groß-Gerau, Hessen) mit seinem klaren Wasser wie ein perfekter Badesee aus. Doch wer dort ins Wasser springt, macht sich strafbar. Die Stadt Kelsterbach und die Untere Naturschutzbehörde erinnern deshalb jetzt an die strengen Regeln für das Gebiet.

Das Baden ist am See komplett verboten. Das hat nicht nur Gründe für die Natur, sondern dient auch der Sicherheit. Da der See eine ehemalige Kiesgrube ist, ist er sehr tief. Unter Wasser liegen noch alte Geräte und Anlagen aus der Zeit des Kiesabbaus. Außerdem gibt es Strömungen im Grundwasser, die man von oben nicht sieht. Tauchen oder Schwimmen kann deshalb gefährlich werden.

Auch der Schutz der Tiere steht im Vordergrund. Der See gehört zu einem EU-Vogelschutzgebiet und einem Landschaftsschutzgebiet. Viele Vögel brüten hier oder rasten im Winter. Wenn Menschen am Ufer lagern, grillen oder mit Hunden ins Wasser gehen, vertreiben sie die Tiere von ihren Ruheplätzen. Lärm und lange Aufenthalte stören die Vögel massiv.

Besonders wichtig ist der Hinweis zu den Wegen: Nur die offiziell ausgeschilderten Pfade dürfen genutzt werden. Viele Besucher nutzen Trampelpfade Richtung Ufer und behaupten bei Kontrollen, sie seien auf einem öffentlichen Weg. Das stimmt nicht. Wer die markierten Wege verlässt, verstößt gegen die Regeln.

Die Behörden erklären, dass der Schutz gerade deshalb so wichtig ist, weil der Naturraum durch den benachbarten Frankfurter Flughafen und die Startbahn Nordwest ohnehin schon stark belastet ist. Der See soll ein seltener Rückzugsort für die Tierwelt bleiben.

Das Ordnungsamt von Kelsterbach und die Naturschutzbehörde kontrollieren das Gebiet regelmäßig. Wer sich nicht an die Verbote hält, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen. Das bedeutet konkret, dass Bußgelder auf die Besucher zukommen können.

Quelle: Landkreis Groß-Gerau – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Rüsselsheim am Main

Alle ansehen

Aus dem Umkreis: Kreis Groß-Gerau

Alle ansehen