Mittelsachsen: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Im Landkreis Mittelsachsen (Sachsen) ist es derzeit kaum geregnet. Die Bäche und Flüsse führen deshalb nur noch sehr wenig Wasser. Um die Natur und die Fische zu schützen, hat die Wasserbehörde nun ein striktes Verbot ausgesprochen: Es ist untersagt, Wasser mit Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen.
Das Verbot gilt für alle Gewässer im gesamten Landkreis. Die Behörden begründen den Schritt damit, dass die Wassermengen schon vor dem Sommer niedrig waren und sich die Lage nicht verbessert hat. Wenn jetzt noch zusätzlich Wasser abgepumpt wird, gefährdet das die Pflanzen und Tiere im Wasser massiv.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Wer nur mit einem Eimer oder einem anderen Handgefäß Wasser schöpft, darf das weiterhin tun, sofern noch genug Wasser im Bach fließt. Außerdem dürfen Leute, die eine offizielle Erlaubnis für die Wasserentnahme haben, diese weiterhin nutzen – allerdings nur im erlaubten Rahmen und unter Einhaltung aller Auflagen. In besonderen Fällen kann man beim Landratsamt einen Antrag auf eine Ausnahme stellen.
Die Behörden kontrollieren die Gewässer genau. Wer das Verbot ignoriert, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Strafen können bis zu 50.000 Euro betragen.
Die Regelung gilt ab dem Tag nach der Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt und bleibt vorerst bis einschließlich zum 30. September 2026 in Kraft. Gegen die Entscheidung kann man innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen in Freiberg einlegen.