Zum Inhalt springen
newssofort.de

Mindelstetten plant neues Gewerbegebiet in Hiendorf

Copyright und Urheber siehe Mindelstetten

Am östlichen Ortsrand von Hiendorf soll Platz für Betriebe geschaffen werden. Ab Ende August können die Bürger den Planentwurf einsehen.

In Hiendorf (Landkreis Eichstätt, Bayern) soll es bald mehr Platz für örtliche Firmen geben. Die Gemeinde Mindelstetten plant deshalb, den Flächennutzungsplan zum 13. Mal zu ändern. Konkret geht es um eine Fläche von etwa 1,3 Hektar. Bisher ist das Land als landwirtschaftliche Fläche eingetragen, soll aber künftig als Gewerbegebiet gelten.

Der Gemeinderat hatte diese Entscheidung bereits am 29. April 2026 getroffen. Das geplante Gebiet umfasst die Flurstücke 300 sowie Teile der Flächen 248 und 304 in der Gemarkung Hiendorf. An einem Teil des Geländes, auf Flur-Nummer 300, ist bereits ein Zimmereibetrieb mit einer Halle und einem Haus für den Betriebsleiter ansässig. Die neue Planung baut also auf einem Standort auf, der schon gewerblich genutzt wird. Westlich grenzt die bestehende Ortslage an, ansonsten ist das Gebiet von Feldern umgeben. Erschlossen wird die Fläche über den Ettlinger Weg, wobei die Hauptzufahrt vermutlich von Süden her kommen soll.

Grund für die Erweiterung ist, dass Betriebe aus der Gemeinde mehr Platz brauchen. Im Innenbereich gibt es derzeit keine Flächen mehr, die groß genug für neue Gewerbeprojekte sind. Das Büro Eder Ingenieure aus Regensburg hat den Planentwurf ausgearbeitet.

Nun können die Bürger mitreden. Der Planentwurf inklusive der Begründung und des Umweltberichts liegt vom 31. August bis zum 2. Oktober 2026 öffentlich aus. Die Unterlagen können an zwei Orten eingesehen werden: In der Gemeindekanzlei Mindelstetten am Mayer-Platz 1 sowie bei der Verwaltungsgemeinschaft Pförring am Marktplatz 1 (III. Stock, Zimmer 3.3).

Wer Fragen hat, kann die Planung auf Wunsch auch direkt vor Ort erklärt bekommen. Während der Auslegungsfrist können die Bürger ihre Meinung dazu äußern. Wer seine Stellungnahme erst nach dem 2. Oktober einreicht, muss damit rechnen, dass seine Einwände bei der späteren Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden. Genauere Regeln zum Lärmschutz, zur Begrünung und zur Erschließung werden erst im nächsten Schritt, dem Bebauungsplanverfahren, festgelegt.

Quelle: Mindelstetten – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Mindelstetten

Alle ansehen

Aus dem Umkreis: Landkreis Eichstätt

Alle ansehen