Millionen-Förderung für Gemeinden im Landkreis Emmendingen
Das Regierungspräsidium Freiburg hat am Freitag, 24. Juli, über die Verteilung von insgesamt 60,4 Millionen Euro entschieden. Dieses Geld aus dem sogenannten Ausgleichstock geht an finanzschwache Gemeinden im gesamten Regierungsbezirk. Da die Mittel in diesem Jahr deutlich höher ausfielen als früher, konnten mehr Projekte gefördert werden. Bis 2024 lagen die Beträge jährlich nur zwischen 20 und 35 Millionen Euro.
Der Bedarf in den Gemeinden ist jedoch riesig. Rekordverdächtige 147 Anträge gingen ein, während es früher meist nur etwa 110 waren. Insgesamt hatten die Kommunen rund 100 Millionen Euro beantragt.
Im Landkreis Emmendingen (Baden-Württemberg) profitieren mehrere Orte von den Zuschüssen. Insgesamt werden hier 6,99 Millionen Euro bewilligt. Ein großer Teil des Geldes fließt in die Bildung und Kinderbetreuung. So bekommt Freiamt 1,6 Millionen Euro für die Sanierung des Kindergartens „Spielwiese“ im Ortsteil Ottoschwanden-Allmend. Herbolzheim erhält 1,2 Millionen Euro für die Grundschule Wagenstadt und Endingen a. K. bekommt eine Million Euro für die Realschule.
Auch andere wichtige Gebäude werden modernisiert. Kenzingen erhält 1,4 Millionen Euro für die „Üsenberghalle“. In Winden im Elztal fließen 680.000 Euro in die Mehrzweckhalle im Ortsteil Oberwinden. Malterdingen bekommt 500.000 Euro für das Dach des Kindergartens „Sofie Roth“.
Zusätzlich wird die Infrastruktur verbessert. In Waldkirch werden 300.000 Euro für die Sicherung der Kohlenbacher Talstraße nach einem Hangrutsch und 240.000 Euro für den Neubau der Gewerbekanalbrücke bereitgestellt. Biederbach erhält 40.000 Euro für die Brücke in der Denterstraße und Forchheim bekommt 30.000 Euro für eine Damenumkleide im Feuerwehrgerätehaus.
Regierungspräsident Gabbert betonte, dass diese Hilfe gerade jetzt wichtig sei, da die finanzielle Lage in vielen Kommunen angespannt ist. Ziel ist es, die Infrastruktur auf dem Land zu verbessern, damit diese Orte gegenüber den großen Städten nicht benachteiligt werden.
Über die Verteilung entscheidet jährlich ein Ausschuss aus Vertretern von Landkreistag, Städtetag, Gemeindetag und dem Regierungspräsidium. Die Ermittlungen über die genaue Umsetzung der Maßnahmen in den einzelnen Gemeinden dauern an.