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Millionen-Förderung für Gemeinden im Landkreis Emmendingen

Das Regierungspräsidium Freiburg verteilt Geld für wichtige Bauprojekte. Allein der Landkreis Emmendingen bekommt knapp sieben Millionen Euro.

Das Regierungspräsidium Freiburg hat am Freitag, den 24. Juli, über den sogenannten Ausgleichstock insgesamt 60,4 Millionen Euro an finanzschwache Gemeinden verteilt. Das Geld soll dabei helfen, dringende Investitionen in den Kommunen zu stemmen. In diesem Jahr war der Bedarf besonders hoch: 147 Anträge gingen ein, während es früher meist nur etwa 110 waren.

Ein großer Teil der Summe, etwa 38 Millionen Euro, fließt in die Bildung, die Kinderbetreuung und die Ausrüstung der Feuerwehren. Zudem gibt es elf Millionen Euro für kaputte Straßen und Brücken.

Im Landkreis Emmendingen (Baden-Württemberg) profitieren gleich mehrere Orte von den Geldern. Insgesamt fließen hier 6,99 Millionen Euro in verschiedene Projekte. In Freiamt bekommt der Kindergarten „Spielwiese“ im Ortsteil Ottoschwanden-Allmend 1,6 Millionen Euro für die Sanierung. Kenzingen erhält 1,4 Millionen Euro für die „Üsenberghalle“ und Herbolzheim bekommt 1,2 Millionen Euro für die Grundschule Wagenstadt.

Auch die Realschule in Endingen a. K. wird mit einer Million Euro unterstützt. In Winden im Elztal fließen 680.000 Euro in die Mehrzweckhalle im Ortsteil Oberwinden. Malterdingen erhält 500.000 Euro für das Dach des Kindergartens „Sofie Roth“.

In Waldkirch wird das Geld aufgeteilt: 300.000 Euro gehen an die Kohlenbacher Talstraße, die nach Starkregen und einem Hangrutsch gesichert werden muss, und 240.000 Euro fließen in den Neubau der Gewerbekanalbrücke. Forchheim bekommt 30.000 Euro für eine Damenumkleide im Feuerwehrhaus und Biederbach erhält 40.000 Euro für die Brücke in der Denterstraße.

Insgesamt wurden 137 Maßnahmen bewilligt. Die Gemeinden hatten sich jedoch rund 100 Millionen Euro gewünscht. Der Ausgleichstock hilft vor allem kleinen Orten, damit diese nicht gegenüber den großen Städten ins Hintertreffen geraten.

Quelle: Landkreis Emmendingen – zur Originalmeldung

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