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Militärübungen im Umland von Floß

In der Region rund um Floß finden derzeit verschiedene Erkundungsübungen der Armee statt. Die Bewohner müssen mit mehr Verkehr und Gefahren durch Munition rechnen.

Im Umland von Floß (Landkreis Neustadt an der Waldnaab, Bayern) sind aktuell mehrere Militärübungen im Gange. Besonders wichtig ist die Erkundungsübung, die vom 13. Juli bis zum 23. Juli 2026 läuft. Dabei sind die Orte Lindenhof, Schlattein, Waldkirch, Fahrenberg, Pirk, Neustadt und Wurz betroffen.

Zuvor gab es bereits weitere Übungen im Juni und Juli. So waren zwischen dem 15. und 19. Juni Orte wie Baumgarten, Püchersreuth, Wilchenreuth, Altenstadt, Pressath, Zessau, Hessenreuth und Ödwalpersreuth betroffen. Ein Nacht-Marsch fand vom 16. bis 17. Juni an der Burgruine Haselstein, Waldthurn, Albersrieth, Theisseil, Störnstein, Reiserdorf und Püchersreuth statt. Vom 6. bis 10. Juli gab es zudem eine Übung in Pfaffenreuth, Walpersreuth, Schlattein, Hildweinreuth, Waldkirch, Georgenberg, Bechtsrieth, Altenstadt und Wöllershof.

Die Menschen in der Region müssen sich auf mehr Militärkonvois auf den Straßen einstellen. Die Behörden raten dazu, sich von den Bereichen der übenden Truppen fernzuhalten. Es besteht die Gefahr, dass Sprengmittel im Gelände liegen geblieben sind. Wer etwas findet, soll dies sofort der nächsten Polizeidienststelle melden.

Falls durch die Manöver Schäden entstanden sind, gibt es unterschiedliche Wege für die Meldung. Wenn Gaststreitkräfte beteiligt waren, muss der Schaden innerhalb eines Monats nach Ende der Übung schriftlich bei der Gemeinde gemeldet werden. Alternativ bleibt eine Frist von drei Monaten nach Entdeckung des Schadens für einen Antrag bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Nürnberg.

Schäden, die allein durch die Bundeswehr verursacht wurden, meldet man direkt im Bauamt des Marktes Floß. Die Gemeinde empfiehlt, Fotos von den Schäden zu machen und das entsprechende Antragsformular auszufüllen. Die Unterlagen werden dann an das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum weitergeleitet, damit die Entschädigung gezahlt werden kann.

Quelle: Floß – zur Originalmeldung

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