Michelsneukirchen: Neue Bodenrichtwerte sind jetzt bekannt
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Cham hat die neuen Bodenrichtwerte ermittelt. Diese gelten mit dem Stichtag vom 1. Januar 2026.
Die Betroffenen in Michelsneukirchen (Landkreis Cham, Bayern) können die Werte und die dazugehörigen Vorbemerkungen in einem bestimmten Zeitraum einsehen. Vom 16. Juli 2026 bis zum 17. August 2026 liegen die Unterlagen in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein aus. Die Einsicht ist im Rathaus Falkenstein am Marktplatz 1 in Zimmer 11 während der normalen Dienststunden möglich.
Wer detaillierte Auskünfte möchte, muss sich an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Cham wenden. Das ist die einzige zuständige Stelle für den gesamten Landkreis. Die Anfragen können per E-Mail an [email protected], telefonisch unter 09971/78-377 oder über die Web-Anwendung des Landkreises (www.landkreis-cham.de/service-beratung/gutachterausschuss/) gestellt werden.
Wichtig für die Bürger: Wer eine schriftliche Auskunft anfordert, muss damit rechnen, dass diese gebührenpflichtig ist. Wer die Werte hingegen kostenlos prüfen möchte, kann dies einfach über den Bayern-Atlas oder die Web-Anwendung des Landkreises tun.