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Messerangriff am Eisernen Steg in Frankfurt

Eine 70-Jährige griff eine Frau mitten in der Stadt an. Ihr Sohn soll den Angriff geplant haben.

Am Sonntagnachmittag gegen 15 Uhr geschah es am Eisernen Steg in Frankfurt (Hessen). Eine 37-jährige Frau war mit einem Begleiter am Mainkai unterwegs. Plötzlich tauchte eine 70-jährige Frau auf. Sie hatte das Opfer wohl schon durch die Innenstadt verfolgt. Die Angreiferin griff die Frau von hinten an, riss sie an den Haaren und stach mit einem Messer auf sie ein.

Der Begleiter der Frau und ein 33-jähriger Zeuge sprangen sofort ein. Gemeinsam gelang es ihnen, die Angreiferin von der Frau zu trennen. Sie hielten die 70-Jährige fest, bis die Polizei eintraf. Die Beamten nahmen die Frau daraufhin fest. Das Opfer erlitt Schnittwunden im Gesicht und am Hals. Der Zeuge verletzte sich an einem Finger.

Die Ermittlungen ergaben schnell ein hässliches Bild: Die Angreiferin ist die Mutter des Ex-Partners der Frau. Der 47-jährige Sohn war zwar nicht beim Angriff dabei, soll die Tat aber vorbereitet und koordiniert haben. Mutter und Sohn hatten die Frau offenbar ausspioniert, um sie in der Stadt zu finden. Das Besondere daran: Die 37-Jährige hatte bereits gerichtliche Verbote erwirkt, damit die beiden sich nicht mehr an sie nähern dürfen.

Die Polizei suchte daraufhin den Sohn. Am Montagabend bemerkten die Beamten, dass er mit seinem Auto in Richtung der Wohnung seines Ex-Partners gefahren war, dort aber wieder wegfuhr. Schließlich konnten sie ihn gegen 23:30 Uhr in Mörfelden-Walldorf festnehmen. Bei der Durchsuchung seines Wagens machten die Polizisten einen gefährlichen Fund: Sie fanden eine scharfe Schusswaffe, passende Munition und ein weiteres Messer.

Beide Verdächtige wurden inzwischen einem Richter vom Amtsgericht Frankfurt vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Gericht Haftbefehle. Mutter und Sohn sitzen nun in Untersuchungshaft. Ihnen wird gemeinschaftlicher versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Die Ermittlungen dauern an. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main – zur Originalmeldung

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