Melsungen und Körle: Polizei jagt betrunkene Rollerfahrerin
Die Polizei hat am Donnerstag, den 20. August 2026, in zwei großen Einsätzen die Straßen unsicher gemacht. Von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr gab es Kontrollen in Melsungen (Hessen) in der Nürnberger Straße und später auf einem Parkplatz an der B83 bei Körle (Hessen). Dabei ging es vor allem darum, Leute zu finden, die unter Alkohol oder Drogen gefahren sind. Unterstützt wurden die Beamten von der Verkehrsinspektion Nordhessen, der Autobahnpolizei aus Baunatal und zwei Rauschgiftspürhunden.
Insgesamt prüften die Polizisten 122 Menschen und 91 Fahrzeuge. Drei Fahrer hatten wohl getrunken oder Drogen genommen. Bei ihnen wurde Blut abgenommen. Ein Drogentest zeigte Kokain und THC an, bei einem anderen Fahrer gab es Hinweise auf THC.
Besonders eine Frau auf einem Kleinkraftrad fiel auf. Sie ignorierte die Anhaltezeichen der Polizei und versuchte, zu flüchten. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und konnten sie schließlich stoppen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,22 Promille. Zudem reagierte ein Drogentest positiv auf THC. Die Polizei nahm ihr den Führerschein sofort vor Ort weg. Jetzt wird gegen sie wegen des Verdachts auf Trunkenheit im Straßenverkehr und wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ermittelt.
Auch ein anderes Kleinkraftrad sorgte für Aufsehen. Die Beamten bemerkten schon von weitem, dass das Fahrzeug viel zu schnell war. Es soll etwa 100 km/h erreicht haben. Die Polizei hat das Fahrzeug sichergestellt. Nun soll ein Gutachter genau prüfen, wie schnell die Maschine wirklich fahren kann.
Neben den Drogen und dem Alkohol gab es noch weitere Probleme: Vier Leute hatten gar keinen gültigen Führerschein. Ein Motorradfahrer fuhr eine Maschine ohne die vorgeschriebene Leistungsbeschränkung, und drei andere hatten ihre ausländischen Führerscheine nicht rechtzeitig umschreiben lassen. Außerdem gab es elf Fälle, in denen die Fahrer nicht angeschnallt waren, sowie Mängel an der Beleuchtung oder der Sicherheitsausstattung.
Insgesamt leitete die Polizei acht Strafverfahren und 22 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein. Ob und inwieweit sich die Verdächtigen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.