Meiningen führt neue Parkgebühren und digitale Tickets ein
Wer in Meiningen (Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Thüringen) sein Auto abstellt, muss sich bald an neue Regeln gewöhnen. Seit dem 15. Juni 2026 gelten neue Parkgebühren. Das wichtigste Detail für viele Autofahrer: Der klassische Parkschein aus Papier fällt weg. Stattdessen gibt es nur noch digitale Tickets, die man per E-Mail bekommt oder als QR-Code auf dem Handy zeigt.
Auch beim Bezahlen gibt es eine große Änderung. In den meisten Zonen geht das nur noch bargeldlos. Wer unbedingt mit Münzen bezahlen will, hat nur noch zwei Möglichkeiten: an der Reithalle in der Klostergasse oder an den Parkflächen in der Charlottenstraße gibt es jeweils noch einen Automaten, der Bargeld nimmt.
Die Stadt hat verschiedene Zonen eingerichtet, in denen zu unterschiedlichen Zeiten gezahlt werden muss. In der Innenstadt (Zone I), in der Charlottenstraße, am Justizzentrum, in der Wettiner Straße (Zone II), am Landratsamt (Zone IV) sowie in der Lindenallee und am Bahnhof (Zone V) gelten die Gebühren von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr. Eine Ausnahme ist der Parkplatz am Volkshaus (Zone III) sowie die dortigen Bus- und Wohnmobilplätze: Hier muss von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 22 Uhr gezahlt werden.
Für kurze Erledigungen gibt es eine kleine Erleichterung: Man kann sich ein Freiticket für 15 Minuten holen. Wer länger bleibt, kann Tages-, Wochen- oder Monatstickets wählen. Für Anwohner in der Innenstadt gibt es günstigere Tarife (Tageskarte für 1 Euro, Wochenkarte für 5 Euro), Hotelgäste zahlen in Zone I 3,50 Euro für einen Tag.
Die Stadt unterstützt zudem bekannte Park-Apps wie EasyPark, Parkster, PayByPhone und Stadtraum. Menschen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis parken weiterhin kostenlos. Auch Elektroautos sind während des Ladevorgangs auf markierten Plätzen befreit, sofern eine Parkscheibe im Auto liegt.
Wer die Bezahlung vergisst, muss mit einem Knöllchen rechnen. Der Vollzugsdienst kontrolliert die Kennzeichen und leitet ein Verfahren ein. Sollte ein Automat einmal kaputt sein, darf man nur bis zur Höchstparkdauer stehen und muss unbedingt die Parkscheibe nutzen.
Quelle: Henneberg – zur Originalmeldung