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Medienstaatsvertrag: Mehr Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen

Ein neuer Staatsvertrag tritt in Kraft. Er soll sicherstellen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen leichteren Zugang zu Medien haben.

Seit dem 30. Juni 2022 gilt der Zweite Medienänderungsstaatsvertrag. Damit ist ein wichtiger Schritt für die Barrierefreiheit in den Medien getan. Das Ziel ist einfach: Menschen mit Behinderungen sollen sich genauso gut informieren können wie alle anderen auch. Sie sollen ungehindert an Gesprächen und Diskussionen in der Gesellschaft teilnehmen können.

Die neuen Regeln wurden gemeinsam mit Medienanbietern und Behindertenverbänden entwickelt. Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtstaat Bremen) hat dabei die Federführung übernommen und die Gespräche geleitet. Olaf Joachim, der Bevollmächtigte Bremens beim Bund, dankte allen Beteiligten für die Arbeit der letzten Monate. Er ist überzeugt, dass die neuen Regeln der Barrierefreiheit einen ordentlichen Schub geben.

Ein wichtiger Teil des Vertrags ist die Umsetzung des sogenannten European Accessibility Acts (EAA). Das ist ein europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit. Während der Bund einen Teil davon regelt, übernimmt der neue Staatsvertrag die Bereiche, die in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer fallen.

Der Weg bis zum Start war lang. Im Oktober 2021 hatten zuerst die 16 Regierungschefs der Länder unterschrieben. Danach mussten aber noch alle 16 Landesparlamente zustimmen. Erst als die letzte Bestätigung, die sogenannte Ratifikationsurkunde, beim Vorsitzland Nordrhein-Westfalen hinterlegt wurde, konnte der Vertrag offiziell in Kraft treten.

Quelle: Rathaus Bremen – zur Originalmeldung

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