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Mannheim kontrolliert Radfahrer und Scooter in der Fußgängerzone

Der Ordnungsdienst geht in den kommenden Wochen verstärkt gegen Verstöße in der Innenstadt vor. Besonders Radfahrer, E-Scooter-Fahrer und Lieferwagen stehen im Visier.

In den Fußgängerzonen von Mannheim (Baden-Württemberg) wird es in den nächsten Wochen ungemütlicher für alle, die dort gegen die Verkehrsregeln verstoßen. Die Stadt setzt die Aktion „Für ein gutes Miteinander in der Fußgängerzone“ fort. Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes sind verstärkt unterwegs, um die Regeln durchzusetzen.

Der Grund für die Kontrollen ist die Bilanz aus dem letzten Jahr. Damals wurden fast 400 Rad- und E-Scooter-Fahrer angehalten. Laut Sicherheitsbürgermeister Dr. Volker Proffen ist diese Zahl extrem hoch. Viele Menschen wüssten oft gar nicht, was erlaubt ist und was nicht. Deshalb wollen die Beamten vor Ort direkt aufklären, damit die Fußgänger in der Innenstadt sich wieder sicherer fühlen.

Wer in der Fußgängerzone unterwegs ist, muss auf einige wichtige Regeln achten. E-Scooter sind dort zu jeder Tageszeit komplett verboten. Mit dem Fahrrad darf man nur zwischen 20 Uhr abends und 8 Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen fahren. Wer tagsüber mit dem Rad in die Stadt will, muss die Kunststraße oder die Fressgasse nutzen.

Auch für Lieferwagen gibt es feste Vorgaben. Diese dürfen die Planken nur zwischen 0 und 11 Uhr befahren und müssen dabei langsam fahren. Die Ladezonen in den Seitenstraßen müssen zudem frei bleiben.

Ein wichtiger Punkt gilt für das gesamte Stadtgebiet: Die Blindenleitsysteme auf den Gehwegen müssen unbedingt freigehalten werden, damit sich sehbehinderte Menschen sicher orientieren können. Wer die Planken oder die Breiten Straße mit dem Rad queren will, darf dies nur an vier festgelegten Stellen tun: zwischen O2/O3, P2/P3, T1/S1 und I1/H1.

Die Stadt hofft, dass durch die direkte Ansprache der Fahrer langfristig ein respektvollerer Umgang in der Innenstadt entsteht.

Quelle: Mannheim – zur Originalmeldung

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