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Mainz: 20-Jähriger provoziert Polizeistreifen in der Innenstadt

Ein junger Fahrer hat in der Mainzer Innenstadt eine Polizeikontrolle in einen heftigen Streit verwandelt. Am Ende nahm die Polizei ihm den Autoschlüssel weg.

In der Nacht auf Mittwoch fiel den Polizisten in der Mainzer Innenstadt (Rheinland-Pfalz) ein Auto auf. Der Fahrer war sehr schnell unterwegs, weshalb die Beamten ihn in der Rheinstraße anhalten wollten, um ihn zu kontrollieren.

Schon beim Beginn der Kontrolle wurde es laut. Der 20-jährige Fahrer schrie die Polizisten aggressiv an. Eigentlich gab es keinen Grund für die Kontrolle, da weder am Wagen noch am Fahrer etwas auszusetzen war und die Fahrweise rechtlich kein Problem darstellte. Die Beamten wollten die Sache daher beenden, doch der junge Mann weigerte sich, weiterzufahren, und diskutierte weiter heftig mit den Einsatzkräften.

Als er schließlich doch losfuhr, hielt der Streifenwagen hinter ihm. Der Fahrer missachtete dabei die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Die Polizisten gaben kurz die Lichthupe und wechselten auf die mittlere Spur. Daraufhin zog der 20-Jährige abrupt vor den Streifenwagen und bremste ihn bis zum Stillstand aus. Nur eine Notbremsung verhinderte einen Zusammenstoß, was man an deutlichen Bremsspuren auf der Straße sehen konnte.

Dann eskalierte die Situation komplett. Der Mann stieg aus, lief zum Streifenwagen und schlug gegen die Scheibe. Er versuchte sogar, den Polizisten im Auto einzusperren. Auch als eine zweite Streife dazukam, blieb er aggressiv. Er drängte die Beamten, beschimpfte sie und bedrohte sie massiv. Schließlich mussten die Polizisten ihn fesseln.

Betrunken oder unter Drogen war der Fahrer nicht. Weil er sich aber völlig unberechenbar verhielt, durfte er nicht weiterfahren. Die Polizei parkte das Auto und nahm den Fahrzeugschlüssel an sich.

Jetzt ermittelt die Polizei gegen den 20-Jährigen wegen Beleidigung, Bedrohung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizeipräsidium Mainz – zur Originalmeldung

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